Kirchengemeinderäte und Ausschüsse

Kirchengemeinderat

In jeder Kirchengemeinde wird ein Kirchengemeinderat gebildet. Er ist, gemäß der Kirchengemeindeordnung (KGO), die Vertretung der Kirchengemeinde. Damit übernimmt er, zusammen mit dem Priester, die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann.

Kirchengemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Daher sind Sie als Gemeindemitglied herzlich eingeladen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden entsprechend angekündigt. Gäste können eingeladen werden.

Nutzen Sie die Chance und nehmen Sie die Möglichkeit wahr, den Sitzungen beizuwohnen. Wortmeldungen oder Anträge melden Sie bitte bei der Sitzungsleitung (i. d. R. 2. Vorsitzende/r) an.

Sachausschüsse

Die Arbeit des Kirchengemeinderates wird in Fachthemen durch die Sachausschüsse unterstützt.

Sitzungen der Sachausschüsse sind nichtöffentlich. Gäste können eingeladen werden.

Arbeit in der Seelsorgeeinheit

In unserer Seelsorgeeinheit sind einige Sachausschüsse und Teams auf Seelsorgeeinheitsebene gebildet/zusammengeführt. Sachausschüsse sind Entscheidungsträger und Fachkreise für spezifische Themen innerhalb der Seelsorgeeinheit. Teams sind auf Arbeitsebene durch Beauftragung der Kirchengemeinderäte/der Sachausschüsse tätig und erfüllen die übetragenen Aufgaben.