Kath. Wohlfahrtsverein Wasseralfingen e. V.

Der am 19.01.1905 gegründete Katholische Wohlfahrtsverein Wasseralfingen e. V. versteht sich als eine Solidargemeinschaft, die aus christlicher Verantwortung heraus sich darum bemüht, allen Vereinsmitgliedern und Ihren Angehörigen in Tagen der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit durch finanzielle und personelle Unterstützung im Rahmen der durch die Mitgliederversammlung festgelegten Leistungen wirksame Hilfe zukommen zu lassen. Der Verein baut auf den Grundsatz der Subsidiarität auf, d. h. er versucht, entsprechende Härten und Notsituationen durch die vorhandenen finanziellen Vereinsmittel abzumildern, dort, wo entsprechende notwendige Hilfeleistungen aufgrund der staatlichen Sozialgesetzgebung nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus macht es sich der Verein zur Aufgabe, caritative Einrichtungen zu fördern.

Leistungen

Der zurzeit gültige Leistungskatalog bietet bei einem Beitragssatz von 30,00 Euro pro Jahr eine finanzielle Unterstützung von maximal 125 Euro monatlich, nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft.

Die Pflegeleistungen werden durch die Kath. Sozialstation "St. Martin gGmbH, Aalen" ausgeführt, wenn sie nicht unter das Pflegeversicherungsgesetz fallen. Ebenso kommt der Wohlfahrtsverein für die Leihgebühren von Pflegemittel auf, die nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden.

Im Bereich der häuslichen Pflege übernimmt der Verein bei kombinierter Sach- oder Geldleistung für den Pflegegrad 4 und 5 eine Haushaltshilfe bis zu 4 Stunden monatlich für eine Pflegeperson.

Dies erfolgt jedoch grundsätzlich nur nach vorheriger Rücksprache mit der Einsatzleitung der Kath. Sozialstation St. Martin. Die Haushaltshilfe kann z. B. auch von der organisierten Nachbarschaftshilfe von den katholischen Kirchengemeinden Wasseralfingen oder Hofen in Anspruch genommen werden.

Für den Pflegefall übernimmt der Verein auch in folgenden Fällen die Kosten bis zu 125 Euro:

  • wenn die Sachleistungen durch die Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1 - 5 nicht ausreichen
  • oder wenn Mehrkosten im laufenden Monat anfallen, weil während eines Monats von Geld- auf Sachleistungen umgestellt wird,
  • oder den Investitionszuschlag von 1,05 € je Hausbesuch, bis zweimal täglich, bei Pflegesachleistungen durch die Kath. Sozialstation, Aalen
  • oder die Kosten zu den vom Gesetz vorgeschriebenen Beratungsbesuchen.

In allen Fällen ist der monatliche Gesamtleistungsbetrag, den der Wohlfahrtsverein erstattet, auf 125 Euro begrenzt.

Beitrag

Beitragshöhe und Leistungen werden von den Vereinsmitgliedern in der jährlichen Mitgliederversammlung festgesetzt und beschlossen.

Mitgliedschaft

Diese Solidargemeinschaft, die in Wasseralfingen schon seit vielen Generationen besteht und getragen hat, kann ihre Leistungen in der Zukunft nur gewähren, wenn der durch Todesfälle bedingte Mitgliederschwund durch den Eintritt jüngerer Menschen ausgeglichen wird.

Deshalb die Bitte an alle Bürger im Stadtbezirk Wasseralfingen mit seinen Teilorten:
Werden Sie Mitglied im Kath. Wohlfahrtsverein Wasseralfingen e. V. und tragen Sie die von Ihren Vorfahren gegründete Solidargemeinschaft mit in die Zukunft.

Die Beitrittserklärung erhalten Sie im Pfarramt. Gemäß der Satzung können jedoch nur Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, neues Mitglied werden.

Kontakt

Kath. Wohlfahrtsverein Wasseralfingen e.V.
Stefansplatz 7
73433 Aalen-Wasseralfingen
Telefon: (07361) 9119-0
Fax: (07361) 9119-48